Haltungen der Jugendarbeit Wädenswil
Der Jugendarbeit Wädenswil liegen grundlegende Haltungen zugrunde, welche sich im Verlauf langfristiger gesellschaftlicher Veränderungen und Entwicklungen im Alltag bewährt haben.
Offenheit
Die JAW lebt die Offenheit für soziokulturelle Veränderungen, für die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen von Jugendlichen. Das heisst auch, dass die JAW ein breites und ausdifferenziertes Angebot unterbreitet und in Bezug auf Dienstleistungen, Arbeitsmethoden und Zielgruppen offen reagiert. Offenheit bezieht sich auch auf die Organisationsform. Die Arbeit ist so gestaltet, dass sie für die Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang bietet, Spielraum lässt und um auf aktuelle Themen, Bedürfnisse und Anliegen reagieren zu können.
Die JAW ist konfessionell und politisch neutral und an keine weltanschauliche Orientierung gebunden[1].
Freiwilligkeit
Alle Angebote der JAW sind freiwillige Angebote. Sie werden in deren freien Zeit wahrgenommen. Dieses Prinzip unterstützt die Selbstbestimmung von jungen Menschen wesentlich. Die JAW ist Partnerin und Ergänzung der Bildung im formellen Bereich.
Partizipation
Der Begriff „Partizipation“ steht für gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme. Jugendliche sollen das Recht haben zur Mitsprache, zur Mitwirkung und zur Mitbestimmung. Die JAW unterstützt die Jugendlichen ihre Anliegen öffentlich zur Sprache zu bringen und sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen zu beteiligen. Unter Partizipation versteht die JAW die Arbeits- und Umgangsformen mit Jugendlichen.
Wegen der fehlenden bürokratischen, formalen Bestimmungen, auf Grund der Freiwilligkeit des Kommens und der sich wandelnden Gruppenkonstellationen, muss immer wieder aufs Neue geklärt werden, was Thema ist, welche Ziele und Inhalte daraus hervorgehen und wie diese methodisch zu realisieren sind.
[1] Die JAW bezieht sich u.a. auf die Bundesverfassung, darin wird festgehalten: „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.“ (Bundesverfassung, Artikel 8, Absatz 2)